Termine und Veranstaltungen  
Das gemeinsame
Haus Europa
Bürgerbewegung für
eine neue Zukunft der
Europäischen Union

26. August
bis 2.
September
2007

Sommertagung im Internationalen Kulturzentrum Achberg

Nachdem die Volksabstimmungen in den Niederlanden und in Frankreich dem Verfassungsentwurf des EU-Konvents, bei dessen Erarbeitung die Völker nicht gefragt waren, eine Absage erteilten, war das Projekt als solches zu Fall gebracht. Doch anstatt die Lehren daraus zu ziehen und einen Impuls für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Erarbeitung einer neuen Konzeption zu geben, geschah vonseiten der politischen Institutionen der Union und ihrer Mitgliedstaaten bisher nichts, was zu einer Verfassung »von unten« führen könnte.

Im Gegenteil. Die politisch herrschenden Kräfte haben sich vorgenommen, sich lieber hinter verschlossenen Türen über das Projekt eines neuen Grundlagenvertrages zu verständigen und diesen dann in der Zeit der französischen Präsidentschaft in den zweiten Jahreshälfte 2008 über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg in allen Mitgliedsländern nur durch die Volksvertretungen beschließen zu lassen - um dann mit diesem zweifelhaften »Erfolg« im Rücken 2009 die Wahlen zum Europäischen Parlament zu bestreiten.

Nur durch eine breite Mobilisierung des Widerstandes gegen die Bevormundung und durch das tatkräftige gemeinsame Engagement aller demokratisch gesinnten Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedsländern ist diese Ignoranz gegenüber dem Souverän zu verhindern.

Um mit den daran Interessierten Klarheit über die Frage zu gewinnen,

wie wir in der EU von ihrer derzeit noch vormundschaftlichen Struktur
zu einer demokratischen Bürgergesellschaft kommen können,

laden wir im Rahmen der Achberger Sommertagung zu einem Beratungstreffen vom 31. August bis 2. September ein.


<<< Näheres zur Tagung und zum Beratungstreffen in Kürze hier >>>

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Frühere Veranstaltungen:

Konferenz
»Entscheidung 2009«

Für eine General-Reform
der Europäischen Union
durch eine Verfassung aus
der Initiative ihrer Völker

im Internationalen Kulturzentrum Achberg

Neuer Termin wird gleich nach Ostern mitgeteilt.

Was ist bisher 2007 in Sachen EU-Verfassungsperspektive gelaufen?

Eine Zwischenbilanz und Perspektive für 2009.

 

1. Nachdem die Volksabstimmungen in den Niederlanden und Frankreich dem Verfassungsentwurf des EU-Konvents, bei dessen Erarbeitung die Völker nicht gefragt waren, eine Absage erteilten, war das Projekt als solches zu Fall gebracht. Doch anstatt die Lehren daraus zu ziehen und einen Impuls für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Erarbeitung einer neuen Konzeption zu geben, geschah vonseiten der politischen Institutionen der Union und ihrer Mitgliedstaaten bisher nichts, was zu einer Verfassung »von unten« führen könnte. [s. FAZ 29. 7. 06 »Das Europa der Projekte« ]

Daher ist abzusehen, dass es im weiteren Verlauf allenfalls dazu kommen wird, eine Art Kurzfassung des Konventsentwurfes von 2005 durch Volksabstimmungen in den Mitgliedstaaten absegnen zu lassen.

Aber wäre damit in demokratischer und geistig-politisch-sozialer Hinsicht substanziell etwas gewonnen?

Wenn wir wollen, dass die besten, in der EU-Bürgerschaft lebenden Ideen zum Tragen kommen, müssen wir eine Verfassungsbewegung von unten inaugurieren und in Konkurrenz zu einer etwaigen Vorlage der Institutionen die Grundlinien einer Alternative zur Entscheidung bringen. Deshalb rufen wir alle, die dieses Anliegen unterstützen, zur Mitarbeit an dem Projekt »Entscheidung 2009« auf. Ziel ist es, eine solche Vision für das »gemeinsame Haus Europa« zu beschreiben und der Verfassung zugrunde zu legen, die keine bloße Wiederholung der alten Ordnungen der Nationalstaaten ist, sondern der seitherigen historischen Emanzipation der Grundfunktionen des sozialen Organismus als eines Gemeinwesens neuen Typs Rechnung tragen muss.

2. Für die Verwirklichung dieser ordnungspolitischen Perspektive, die in Opposition zu jeder Art von Zentralismus steht, stellen wir folgenden Grundgedanken zur Diskussion:
 
Diese Gesellschaft wird nicht mehr durch eine Einheitsstruktur »zusammengehalten«, die durch das staatliche Glied einer nationalen Identität »gestiftet« wird, sondern sie konstituiert sich vielmehr durch das Zusammenwirken eines Ensembles von vier autonomen gesellschaftlichen Funktionssystemen, die ihre Prozesse und Aufgaben für das Ganze eigenverantwortlich gestalten.
Das politische System legitimiert – in letzter Instanz durch dreistufige Volksgesetzgebung – das Gemeinschaftsrecht und definiert insofern auch die Reichweite der Kompetenzen der Selbstverwaltungsorgane der wirtschaftlichen, monetären und kulturellen Prozesse. Das jeweilige Funktionssystem beruft oder wählt die in seinen Organen tätigen Repräsentanten selbst. Ein Senat führt die Entscheidungen der Systeme zusammen und vermittelt sie an die zuständigen Verfassungsorgane der Mitglieder der Europäischen Union.
Dergestalt würde in Konsequenz dieser Idee an die Stelle jenes undurchschaubaren »Brüsseler« Kommissions-Zentralismus, der uns nicht erkennen lässt, wer für welche Entscheidungen verantwortlich ist, die transparente Struktur eines kommunikativen Netzwerks allseitiger Vermittlung treten.
 
Die Grundlinien dieser Kompetenzordnung näher zu bestimmen, ist Aufgabe der Verfassung. An ihrer Ausgestaltung mitzuarbeiten, rufen wir alle Interessierten auf. Näheres zur Tagung und über die Möglichkeiten der Mit- und Zusammenarbeit im Internet unter www.ig-eurovision.net.
3. Wie und was auch immer die gegenwärtigen Institutionen der EU – der Rat der Regierungen, die Kommission und das Parlament – entscheiden werden, wie es mit dem Verfassungsvertrag weitergehen soll: Aus zivilgesellschaftlicher Sicht verlangt das Prinzip der Volkssouveränität als Quelle der demokratischen Legitimation, dass er von der Unions-Bürgerschaft plebiszitär beschlossen wird. Für diesen Beschluss muss es als Alternative zur Vorlage der Institutionen eine solche aus der Zivilgesellschaft geben. Als Ausgangspunkt dafür stellen wir bei der Tagung den Vorschlag zur Dezentralisierung der Union zur Diskussion [s. oben 2].
Wie im Lesebuch »Für eine Welt nach dem Maß des Menschen« ››› [s. 275 ff] ausführlicher gezeigt wird, greifen wir damit Ansätze auf, die schon am Beginn der Ideenbildungen für die Vision eines vereinigten Europa im Gespräch waren. Und wir bringen damit den Integrationsprozess, wie er sich in seinen vier Entwicklungsschritten in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts faktisch vollzogen hat, in eine sozialwissenschaftlich begründete konstitutionelle »Logik«.
Sie folgt keinen traditionellen parteipolitischen Ideologien. Das heißt: Sie versagt sich der Einordnung in das herkömmliche Spektrum. Insofern sich die Bürgerinnen und Bürger der EU dafür entscheiden wollten, wäre die Union konstitutionell weder auf eine »neoliberale«, noch auf eine »soziale« oder »sozialistische« Wirtschaft festgelegt. Da diese Begriffe ja bestimmte Rechtsverhältnisse [im Hinblick auf die Eigentums-, Arbeits-, Einkommens- und Geldordnung] implizieren, ist es Sache der Demokratie, diese Verhältnisse nach dem Mehrheitswillen zu gestalten.
Das Verfassungsrecht hat zunächst dafür zu sorgen, dass der soziale Organismus mit seinen Funktionssystemen als lebensfähige Grundstruktur besteht. Welche Ziele die Union dann mit ihrem politischen, ökonomischen, monetären und kulturellen Agieren innerhalb ihrer Gemeinschaft und in globaler Hinsicht in der Menschheit verfolgt und an welchen Idealen [»Werten«] sie sich dabei orientieren will und wird, bleibt dem Bewusstsein der ihr Zugehörigen, d. h. ihrer Entwicklung überlassen.
4. So gesehen wäre es für die »Entscheidung 2009« zunächst ausreichend, in einem Plebiszit den folgenden ordnungspolitischen Grundgedanken zur Abstimmung zu bringen:
 
»Die Europäische Union besteht als Zusammenschluss von Staaten, die ein überstaatliches Gemeinwesen bilden, in welchem sie politisch, wirtschaftlich, monetär und kulturell zusammenwirken.
 
Diese vier sozialen Systeme der Union sind durch ihre je eigenverantwortlich gebildeten Organe in einem kommunikativen Netzwerk integriert. Jedes System erledigt seine Aufgaben im Rahmen einer Grundordnung, die sowohl die Werte und Ziele, an denen sich das jeweilige System orientiert, als auch seine Kompetenzen und Beziehungen zu den anderen Systemen feststellt.
 
Dieser Teil des Verfassungsvertrages sollte innerhalb von zwei Jahren nach dem Beschluss, die EU in die charakterisierte Richtung entwickeln zu wollen, in einem offenen Prozess erarbeitet und danach in einem oder mehreren plebiszitären Beschlüssen entschieden werden.
 
In der Zwischenzeit gelten die bisherigen oder neue Übergangsbestimmungen.«
Im »Lesebuch« beschreiben sieben Autoren soziale Perspektiven für das 21. Jahrhundert aus zum Teil jahrzehntelangen Forschungsbemühungen und einschlägigen - auch beruflichen - Erfahrungen. Die Texte können nicht zuletzt der Klärung von Grundfragen dienen, die sich für die konstitutionelle Aufgabe einer Generalreform der EU in der hier skizzierten Richtung stellen. Sie dienen insofern auch der Vorbereitung der Arbeitsgespräche im November, zu denen wir hiermit einladen.
   
 
   

››› Das in Ziff. 1 zitierte FAZ-Dokument

25.03.2007: Rede von Angela Merkel, beim Festakt zur Feier des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der „Römischen Verträge“ ›››

››› Berliner Erklärung

››› www.eu2007.de



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