Februar 2007

Konferenz »Entscheidung 2009«
Für eine General-Reform der Europäischen Union durch eine Verfassung aus der Initiative ihrer Völker vom 8. - 11. Februar 2007

Achtung: Terminänderung!
Neuer Termin: Do. 5. 4. - Sa. 7. 4.
Genaueres in Kürze!

Nachdem die Volksabstimmungen in den Niederlanden und Frankreich dem Verfassungsentwurf des EU-Konvents, bei dessen Erarbeitung die Völker nicht gefragt waren, eine Absage erteilten, war das Projekt als solches zu Fall gebracht. Doch anstatt die Lehren daraus zu ziehen und einen Impuls für die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Erarbeitung einer neuen Konzeption zu geben, geschah vonseiten der politischen Institutionen der Union und ihrer Mitgliedstaaten bisher nichts, was zu einer Verfassung »von unten« führen könnte.

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November 2006

Ergebnis der Vorbereitungstagung

Petition an die Volksvertretungen der Mitgliedsländer und an die Institutionen der Europäischen Union [Europäisches Parlament, Europäischer Rat, Kommission]

Für einen neuen Impuls im Verfassungsprozess der Europäischen Union und für eine Konstitution aus der Mitte ihrer Bürgerschaft

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Begleitbrief zur Petition
[an die deutsche Bundesregierung]

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Mai 2005

Rundbrief und ein [nochmaliger] Aufruf

In dem Aufruf, auf den sich dieser Rundbrief bezieht, geht es um eine Antwort auf die Frage: Wie weiter im Verfassungsprozess der EU?

Ihm liegt die Erkenntnis zu Grunde, daß eine Konstitution für die Europäische Union - als einem Gemeinwesen neuen Typs - nur dann als zeitgemäß gelten kann,
wenn sie aus der geistig-politischen Initiative ihrer Bürgerinnen und Bürger hervorgeht und durch deren demokratischen Gemeinwillen, d. h. durch ein Plebiszit [Referendum] ihrer Gesamtbürgerschaft, legitimiert ist.

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September 2004

MEMORANDUM aus der Zivilgesellschaft

Wie können wir an der Gestaltung unserer sozialen Zukunft im vereinigten Europa maßgebend mitarbeiten?

In dem bisherigen verfassunggebenden Prozess der Europäischen Union war deren Bürgerschaft von jeglicher wirksamen Beteiligung ausgeschlossen; nur parlamentarische Gremien waren an der Arbeit beteiligt, einen Verfassungsentwurf zu erstellen. Aus diesem Grund werden einer dergestalt entstandenen Konstitution, auch wenn es darüber in mehreren Mitgliedsländern zu Volksentscheiden kommt, wesentliche Bedingungen tatsächlicher Volkssouveränität fehlen.

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